Finanzierung

Mietshäuser Syndikat

Das Konzept des Mietshäuer Syndikat verfolgt das Ziel, Häuser dem profitorientierten Kapitalmarkt zu entziehen und für selbstverwaltete, ökologische und unkommerzielle Hausprojekte zu erwerben. Bezahlbarer Wohnraum und Räumlichkeiten für politisch aktive Gruppen und Initiativen statt profitorientierte Immobilienspekulationen ist die Devise.

Viele Häuser – ein Fundament

127 Hausprojekte und 18 Projektinitiativen bilden einen festen Verbund. Das Bindeglied, das diesen Verbund herstellt, heißt Mietshäuser Syndikat. Jedes dieser bestehenden Hausprojekte ist autonom, d. h. rechtlich selbstständig mit einem eigenen Unternehmen, das die Immobilie besitzt. Jedes hat die Rechtsform der GmbH, der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

Und es werden mehr. Das Mietshäuser Syndikat ist generell offen für neue, selbstorganisierte Hausprojekte; so auch für die vorher genannten 18 Projektinitiativen, die sich „ihr Haus“ erst noch aneignen wollen. Die Folge ist, dass der Verbund fröhlich weiter wächst.

Stimmrecht gegen Hausverkauf
Alle Hausprojekte des Mietshäuser Syndikats weisen eine Besonderheit auf. Der Eigentumstitel der Immobilie liegt nicht unmittelbar beim Hausverein, sondern bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Hausbesitz-GmbH hat genau zwei Gesellschafter, zum einen den Hausverein, zum anderen das Mietshäuser Syndikat als eine Art Kontroll- oder Wächterorganisation: In bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichen Zugriffen auf das Immobilienvermögen hat das Mietshäuser Syndikat Stimmrecht; und zwar genau eine Stimme. Die andere Stimme hat der Hausverein. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden kann: Weder der Hausverein noch das Mietshäuser Syndikat können überstimmt werden.

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Selbstorganisation
Damit aber das Selbst-bestimmungsrecht der MieterInnen nicht von der „Kontrollorganisation“ ausgehebelt werden kann, ist das Stimmrecht des Mietshäuser Syndikats auf wenige Grundlagen-fragen beschränkt. Bei allen anderen Angelegenheiten hat generell der Hausverein alleiniges Stimmrecht: Wer zieht ein? Wie werden Kredite besorgt? Wie wird umgebaut? Wie und für was wird das Haus genutzt? Wie hoch ist die Miete? Darüber entscheiden allein diejenigen, die im Haus wohnen und arbeiten.

Die Hausbesitz-GmbH als Grundmodul
Für die beschriebene Form des Immobilienbesitzes, mit „Gewaltenteilung“ zwischen Hausverein und Mietshäuser Syndikat, eignet sich pikanterweise die GmbH, eine Rechtsform aus der fremdartigen Welt der Kapitalgesellschaften, ganz hervorragend. Die Satzung der GmbH heißt „Gesellschaftsvertrag“, hier werden die oben genannten Regelungen verbindlich vereinbart. Auch der Zweck der Gesellschaft wird festgelegt, z.B: „Erwerb der Immobilie Böblinger Straße 105 zur sozial gebundenen Vermietung und Verwaltung in Selbstorganisation“. Logischerweise gehören Satzungsänderungen zu den Grundlagenfragen, die nur von beiden Gesellschaftern gemeinsam beschlossen werden können. Dieses Modell der Hausbesitz-GmbH, ist allen Syndikatsprojekten gemeinsam.

Ein späterer Verkauf des Hauses oder die Verwendung zu kommerziellen bzw. anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zwecken wird mit dieser Konstellation ausgeschlossen. Die Mieterinnen können kommen und gehen, das Haus und die Idee bleiben erhalten.

Bis es aber soweit ist, d.h. ein Objekt erworben wird, hilft das Mietshäuser Syndikat bei der Schaffung der Grundlagen: unter anderem werden Finanzierungspläne gemeinsam mit dem jeweiligen Hausprojekt-Verein erstellt, Kontakte vermittelt, beim Sammeln von Direktkrediten geholfen und finanzielle Absicherungen gewährleistet.

Das Syndikat als Verbindungselement
Alle Projekte sind trotz ihrer Eigenständigkeit miteinander verknüpft. Sie unterstützen sich gegenseitig und bilden als Teil des Mietshäuser Syndikats einen festen Verbund. Sobald sie durch regelmäßige Mieteinnahmen auf stabilen Beinen stehen, unterstützen sie wiederum neue Projekte. Dies geschieht auch dadurch, dass alle Projekte verpflichtet sind in den sog. „Solidarfond“ einzahlen. (siehe Graphik)

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Das Linke Zentrum Lilo Herrmann wurde ausschließlich nach dem Konzept des Mietshäuser Syndikat erworben, um als Mitglied dieses Solidarverbunds selbstverwalteter Häuser weitere Projekte beim Kauf einer Immobilie zu unterstützen. Trotz des erfolgreichen Hauskaufs werden noch dringend Direktkredite benötigt, um langfristig genügend finanziellen Spielraum zu haben.

Infobroschüre des Mietshäuser Syndikats
Informationen über das Mietshäuer Syndikat